geprüfter
PSK®Dentalästhetiker
Zertifiziert nach
QS-Dental
Ausgezeichnet als
“Aktives Mitglied” der DGÄZ
Bereits
seit
dem
Jahr
2005
zahlen
die
gesetzlichen
Krankenkassen
für
Zahnersatz
sogenannte
feste
Zuschüsse.Dieser
Erstattungsbetrag
richtet
sich
nach
Ihrem
Befund
(
=
der
Situation
in
Ihrem
Mund).
Dies
bedeutet,
daß
jeder
gesetzliche
Versicherte
mit
dem
gleichen
Befund
auch
den
gleichen
Betrag
von
seiner
Krankenkasse
erstattet
bekommt.
Egal
für
welche
Leistung
(auch
höherwertige)
Sie
sich
schließlich
entscheiden,
Ihren Festzuschuß bekommen Sie auf jeden Fall.
50
%
beträgt
der
prozentuale
Zuschuß
zu
den
Zahnarzt
und
Dentallaborkosten
der
Regelleistung.
60
%
Zuschuß
erhalten
Patienten,
die
in
den
letzten
5
Jahren
regelmäßig
beim
Zahnarzt
waren.
Auf
65
%
erhöht
sich
die
Beteiligung
der
Kasse
für
Patienten,
die
in
den
letzten
10
Jahren
wenigstens
einmal
jährlich
auf
dem
Zahnarztstuhl
saßen.
Auf
Ihrem
Befund
basierend
kommt
es
als
erste
Variante
zur
sogenannten
Regelversorgung.
Leider
versteht
die
Krankenkasse
unter
der
Regelleistung
eine
"
ausreichende
zweckmäßige"
Versorgung,
sprich
die
Zähne
sind
zum
Kauen
da,
wie
sie
aussehen
ist
zweitrangig.
Hier
ist
es
möglich
daß
auch
im
sichtbaren
Bereich
Metallklammern
oder Metallkauflächen zu sehen sind.
Als
zweite
Variante
gibt
es
die
Gleichartige
Versorgung
(=
Regelleistung
mit
Extras,
so
wird
z.B.
bei
einer
Krone
keine Metallkaufläche sondern die Kaufläche
zahnfarben
gestaltet)
Als
dritte
Variante
gibt
es
die
Andersartige
Versorgung
,
bei
der
eine
andere
Versorgung
als
die
im
Befund
festgelegte
Versorgung
gewählt
wird
-
Zum
Beispiel
anstatt
einer
Kassen-Klammerprothese
eine
festsitzende
Brücke gefertigt wird.
Sie
haben
die
Wahl
und
können
Ihren
Zahnersatz
nach
den
eigenen
ästhetischen
und
funktionellen
Ansprüchen
auswählen.
Die
Kosten
für
Ihren
Zahnersatz
variieren je nach Versorgungsart.
Wir garantieren Ihnen einen fairen und guten Preis.
Wieviel
Sie
dazu
bezahlen
müssen
und
wieviel
Ihr
Versicherungsträger
übernimmt,
erfragen
Sie
bitte
bei
Ihrer
privaten
Versicherung
bzw.
Ihrer
Zusatzversicherung.
Gerne
erstellen
wir
Ihnen
vorab
ein
Angebot
über
Ihre
neuen
Zähne. (Auch über verschiedene Lösungsmöglichkeiten)
Um
Ihnen
die
Auswahl
über
die
Art
Ihres
zukünftigen
Zahnersatzes
zu
erleichtern
bieten
wir
Ihnen
unsere
digitale
Zahnersatzplanung
und
-information,
bei
der
sie
unter
anderem
in
einer
Angebotsmappe
bis
zu
3
Lösungsvarianten
für
Ihre
Situation
in
Wort
und
Bild
aufgezeigt
und
erklärt
bekommen.
Im
Auftrag
Ihres
Zahnarztes
begrüßen
wir
Sie
auch
gerne
bei
uns
im
Labor,
um
alle
Fragen
restlos
zu
beantworten.
Anhand
der
Demo-Modelle
in
unseren
Schau-
Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar”
(Wahlmöglichkeit besteht ebenso für gesetzlich versicherte Patienten)
Muß
ein
Backenzahn
überkront
werden,
so
ist
als
Regelversorgung
(=Serienausstattung)
eine
Vollgußkrone
aus
Metall
(linkes
Bild)
von
der
Krankenkasse
vorgesehen.
Sie
wird
als
"medizinisch
ausreichend
und
zweckmäßig"
definiert.
Hierfür
erhalten
Sie
von
Ihrer
gesetzlichen
Krankenkasse
den
festen
Zuschuß.
Wird
diese
Vollgußkrone
nun
mit
einer
"weißen
Schicht"
zahnfarben
verblendet
(=Verblendkrone,
Bild
rechts)
,
so
gilt
diese
"weiße"
Krone
als
"Sonderausstattung"
.
Sie
erhalten
dafür
den
Festzuschuß
für
die
Vollgußkrone
und
müssen
die
Mehrkosten
für
die
"weiße" zahnfarbene Krone selber bezahlen.
Daraus folgt......
Sie haben die Wahl ! --> Ein klarer Vorteil für Sie !
Deshalb
wird
bei
uns
auch
die
Zahnersatzinformation
und
-planung
groß
geschrieben.
Wenn
erwünscht,
bekommen
Sie
bei
uns,
in
enger
Zusammenarbeit
mit
Ihrem
Zahnarzt,
bis
zu
3
Varianten
Ihres
Zahnersatzes
in
der
Angebotsmappe:
Standard-,Komfort-, und Exklusivausführung
Jeweils
mit
Erklärungen
und
ein
virtuelles
Bild
Ihrer
zukünftigen
Arbeit.
So
können
Sie
zwischen
den
einzelnen
Lösungen auswählen und differenzieren.
Im
Auftrag
Ihres
Zahnarztes
begrüßen
wir
Sie
auch
gerne
bei
uns
im
Labor,
um
alle
Fragen
restlos
zu
beantworten.
Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar”
Ausgezeichnet als
“Fachlabor für Implantatprothetik”
Ausgezeichnet als
“dental-excellence” Labor
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte
Die Kosten für gesetzlich Versicherte
Ein Beispiel: