geprüfter PSK®Dentalästhetiker
Zertifiziert nach QS-Dental
Ausgezeichnet als “Aktives Mitglied” der DGÄZ
Bereits seit dem Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz sogenannte feste Zuschüsse.Dieser Erstattungsbetrag richtet sich nach Ihrem Befund ( = der Situation in Ihrem Mund). Dies bedeutet, daß jeder gesetzliche Versicherte mit dem gleichen Befund auch den gleichen Betrag von seiner Krankenkasse erstattet bekommt. Egal für welche Leistung (auch höherwertige) Sie sich schließlich entscheiden, Ihren Festzuschuß bekommen Sie auf jeden Fall. 50 % beträgt der prozentuale Zuschuß zu den Zahnarzt und Dentallaborkosten der Regelleistung. 60 % Zuschuß erhalten Patienten, die in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Auf 65 % erhöht sich die Beteiligung der Kasse für Patienten, die in den letzten 10 Jahren wenigstens einmal jährlich auf dem Zahnarztstuhl saßen. Auf Ihrem Befund basierend kommt es als erste Variante zur sogenannten Regelversorgung. Leider versteht die Krankenkasse unter der Regelleistung eine " ausreichende zweckmäßige" Versorgung, sprich die Zähne sind zum Kauen da, wie sie aussehen ist zweitrangig. Hier ist es möglich daß auch im sichtbaren Bereich Metallklammern oder Metallkauflächen zu sehen sind. Als zweite Variante gibt es die Gleichartige Versorgung (= Regelleistung mit Extras, so wird z.B. bei einer Krone keine Metallkaufläche sondern die Kaufläche zahnfarben gestaltet) Als dritte Variante gibt es die Andersartige Versorgung , bei der eine andere Versorgung als die im Befund festgelegte Versorgung gewählt wird - Zum Beispiel anstatt einer Kassen-Klammerprothese eine festsitzende Brücke gefertigt wird.
Sie haben die Wahl und können Ihren Zahnersatz nach den eigenen ästhetischen und funktionellen Ansprüchen auswählen. Die Kosten für Ihren Zahnersatz variieren je nach Versorgungsart. Wir garantieren Ihnen einen fairen und guten Preis. Wieviel Sie dazu bezahlen müssen und wieviel Ihr Versicherungsträger übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot über Ihre neuen Zähne. (Auch über verschiedene Lösungsmöglichkeiten) Um Ihnen die Auswahl über die Art Ihres zukünftigen Zahnersatzes zu erleichtern bieten wir Ihnen unsere digitale Zahnersatzplanung und -information, bei der sie unter anderem in einer Angebotsmappe bis zu 3 Lösungsvarianten für Ihre Situation in Wort und Bild aufgezeigt und erklärt bekommen. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau- Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar” (Wahlmöglichkeit besteht ebenso für gesetzlich versicherte Patienten)
Muß ein Backenzahn überkront werden, so ist als Regelversorgung (=Serienausstattung) eine Vollgußkrone aus Metall (linkes Bild) von der Krankenkasse vorgesehen. Sie wird als "medizinisch ausreichend und zweckmäßig" definiert. Hierfür erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den festen Zuschuß. Wird diese Vollgußkrone nun mit einer "weißen Schicht" zahnfarben verblendet (=Verblendkrone, Bild rechts) , so gilt diese "weiße" Krone als "Sonderausstattung" . Sie erhalten dafür den Festzuschuß für die Vollgußkrone und müssen die Mehrkosten für die "weiße" zahnfarbene Krone selber bezahlen. Daraus folgt...... Sie haben die Wahl ! --> Ein klarer Vorteil für Sie ! Deshalb wird bei uns auch die Zahnersatzinformation und -planung groß geschrieben. Wenn erwünscht, bekommen Sie bei uns, in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt, bis zu 3 Varianten Ihres Zahnersatzes in der Angebotsmappe: Standard-,Komfort-, und Exklusivausführung Jeweils mit Erklärungen und ein virtuelles Bild Ihrer zukünftigen Arbeit. So können Sie zwischen den einzelnen Lösungen auswählen und differenzieren. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar”
Verblendkrone zahnfarben Vollgußkrone aus Metall
Ausgezeichnet als “Fachlabor für Implantatprothetik”
Ausgezeichnet als “dental-excellence” Labor
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte
Die Kosten für gesetzlich Versicherte
Ein Beispiel:
Bereits seit dem Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz sogenannte feste Zuschüsse.Dieser Erstattungsbetrag richtet sich nach Ihrem Befund ( = der Situation in Ihrem Mund). Dies bedeutet, daß jeder gesetzliche Versicherte mit dem gleichen Befund auch den gleichen Betrag von seiner Krankenkasse erstattet bekommt. Egal für welche Leistung (auch höherwertige) Sie sich schließlich entscheiden, Ihren Festzuschuß bekommen Sie auf jeden Fall. 50 % beträgt der prozentuale Zuschuß zu den Zahnarzt und Dentallaborkosten der Regelleistung. 60 % Zuschuß erhalten Patienten, die in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Auf 65 % erhöht sich die Beteiligung der Kasse für Patienten, die in den letzten 10 Jahren wenigstens einmal jährlich auf dem Zahnarztstuhl saßen. Auf Ihrem Befund basierend kommt es als erste Variante zur sogenannten Regelversorgung. Leider versteht die Krankenkasse unter der Regelleistung eine " ausreichende zweckmäßige" Versorgung, sprich die Zähne sind zum Kauen da, wie sie aussehen ist zweitrangig. Hier ist es möglich daß auch im sichtbaren Bereich Metallklammern oder Metallkauflächen zu sehen sind. Als zweite Variante gibt es die Gleichartige Versorgung (= Regelleistung mit Extras, so wird z.B. bei einer Krone keine Metallkaufläche sondern die Kaufläche zahnfarben gestaltet) Als dritte Variante gibt es die Andersartige Versorgung , bei der eine andere Versorgung als die im Befund festgelegte Versorgung gewählt wird - Zum Beispiel anstatt einer Kassen-Klammerprothese eine festsitzende Brücke gefertigt wird.
Sie haben die Wahl und können Ihren Zahnersatz nach den eigenen ästhetischen und funktionellen Ansprüchen auswählen. Die Kosten für Ihren Zahnersatz variieren je nach Versorgungsart. Wir garantieren Ihnen einen fairen und guten Preis. Wieviel Sie dazu bezahlen müssen und wieviel Ihr Versicherungsträger übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot über Ihre neuen Zähne. (Auch über verschiedene Lösungsmöglichkeiten) Um Ihnen die Auswahl über die Art Ihres zukünftigen Zahnersatzes zu erleichtern bieten wir Ihnen unsere digitale Zahnersatzplanung und -information, bei der sie unter anderem in einer Angebotsmappe bis zu 3 Lösungsvarianten für Ihre Situation in Wort und Bild aufgezeigt und erklärt bekommen. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo- Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar” (Wahlmöglichkeit besteht ebenso für gesetzlich versicherte Patienten)
Muß ein Backenzahn überkront werden, so ist als Regelversorgung (=Serienausstattung) eine Vollgußkrone aus Metall (linkes Bild) von der Krankenkasse vorgesehen. Sie wird als "medizinisch ausreichend und zweckmäßig" definiert. Hierfür erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den festen Zuschuß. Wird diese Vollgußkrone nun mit einer "weißen Schicht" zahnfarben verblendet (=Verblendkrone, Bild rechts) , so gilt diese "weiße" Krone als "Sonderausstattung" . Sie erhalten dafür den Festzuschuß für die Vollgußkrone und müssen die Mehrkosten für die "weiße" zahnfarbene Krone selber bezahlen. Daraus folgt...... Sie haben die Wahl ! --> Ein klarer Vorteil für Sie ! Deshalb wird bei uns auch die Zahnersatzinformation und - planung groß geschrieben. Wenn erwünscht, bekommen Sie bei uns, in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt, bis zu 3 Varianten Ihres Zahnersatzes in der Angebotsmappe: Standard-,Komfort-, und Exklusivausführung Jeweils mit Erklärungen und ein virtuelles Bild Ihrer zukünftigen Arbeit. So können Sie zwischen den einzelnen Lösungen auswählen und differenzieren. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar”
Verblendkrone zahnfarben Vollgußkrone aus Metall
“Mehrfach ausgezeichnete Qualität”
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte
Die Kosten für gesetzlich Versicherte
Ein Beispiel:
geprüfter PSK®Dentalästhetiker
Zertifiziert nach QS-Dental
Ausgezeichnet als “Aktives Mitglied” der DGÄZ
Bereits seit dem Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz sogenannte feste Zuschüsse.Dieser Erstattungsbetrag richtet sich nach Ihrem Befund ( = der Situation in Ihrem Mund). Dies bedeutet, daß jeder gesetzliche Versicherte mit dem gleichen Befund auch den gleichen Betrag von seiner Krankenkasse erstattet bekommt. Egal für welche Leistung (auch höherwertige) Sie sich schließlich entscheiden, Ihren Festzuschuß bekommen Sie auf jeden Fall. 50 % beträgt der prozentuale Zuschuß zu den Zahnarzt und Dentallaborkosten der Regelleistung. 60 % Zuschuß erhalten Patienten, die in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Auf 65 % erhöht sich die Beteiligung der Kasse für Patienten, die in den letzten 10 Jahren wenigstens einmal jährlich auf dem Zahnarztstuhl saßen. Auf Ihrem Befund basierend kommt es als erste Variante zur sogenannten Regelversorgung. Leider versteht die Krankenkasse unter der Regelleistung eine " ausreichende zweckmäßige" Versorgung, sprich die Zähne sind zum Kauen da, wie sie aussehen ist zweitrangig. Hier ist es möglich daß auch im sichtbaren Bereich Metallklammern oder Metallkauflächen zu sehen sind. Als zweite Variante gibt es die Gleichartige Versorgung (= Regelleistung mit Extras, so wird z.B. bei einer Krone keine Metallkaufläche sondern die Kaufläche zahnfarben gestaltet) Als dritte Variante gibt es die Andersartige Versorgung , bei der eine andere Versorgung als die im Befund festgelegte Versorgung gewählt wird - Zum Beispiel anstatt einer Kassen-Klammerprothese eine festsitzende Brücke gefertigt wird.
Sie haben die Wahl und können Ihren Zahnersatz nach den eigenen ästhetischen und funktionellen Ansprüchen auswählen. Die Kosten für Ihren Zahnersatz variieren je nach Versorgungsart. Wir garantieren Ihnen einen fairen und guten Preis. Wieviel Sie dazu bezahlen müssen und wieviel Ihr Versicherungsträger übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot über Ihre neuen Zähne. (Auch über verschiedene Lösungsmöglichkeiten) Um Ihnen die Auswahl über die Art Ihres zukünftigen Zahnersatzes zu erleichtern bieten wir Ihnen unsere digitale Zahnersatzplanung und -information, bei der sie unter anderem in einer Angebotsmappe bis zu 3 Lösungsvarianten für Ihre Situation in Wort und Bild aufgezeigt und erklärt bekommen. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar” (Wahlmöglichkeit besteht ebenso für gesetzlich versicherte Patienten)
Muß ein Backenzahn überkront werden, so ist als Regelversorgung (=Serienausstattung) eine Vollgußkrone aus Metall (linkes Bild) von der Krankenkasse vorgesehen. Sie wird als "medizinisch ausreichend und zweckmäßig" definiert. Hierfür erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den festen Zuschuß. Wird diese Vollgußkrone nun mit einer "weißen Schicht" zahnfarben verblendet (=Verblendkrone, Bild rechts) , so gilt diese "weiße" Krone als "Sonderausstattung" . Sie erhalten dafür den Festzuschuß für die Vollgußkrone und müssen die Mehrkosten für die "weiße" zahnfarbene Krone selber bezahlen. Daraus folgt...... Sie haben die Wahl ! --> Ein klarer Vorteil für Sie ! Deshalb wird bei uns auch die Zahnersatzinformation und -planung groß geschrieben. Wenn erwünscht, bekommen Sie bei uns, in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt, bis zu 3 Varianten Ihres Zahnersatzes in der Angebotsmappe: Standard-,Komfort-, und Exklusivausführung Jeweils mit Erklärungen und ein virtuelles Bild Ihrer zukünftigen Arbeit. So können Sie zwischen den einzelnen Lösungen auswählen und differenzieren. Im Auftrag Ihres Zahnarztes begrüßen wir Sie auch gerne bei uns im Labor, um alle Fragen restlos zu beantworten. Anhand der Demo-Modelle in unseren Schau-Vitrinen machen wir den Zahnersatz für Sie “begreifbar”
Verblendkrone zahnfarben Vollgußkrone aus Metall
Ausgezeichnet als “Fachlabor für Implantatprothetik
Ausgezeichnet als “dental-excellence” Labor
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte
Die Kosten für gesetzlich Versicherte
Ein Beispiel: